> Mein Leitzins heißt Vertrauen
Ihr Dr. Hannes Peterreins <

Impressum
Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH
Söltlstraße 2
81545 München
Tel.: 089 / 28 70 29-70
Fax: 089 / 28 70 29-71
E-Mail: info@dr-peterreins.de
Handelsregister: HRB 13660 München
Geschäftsführer: Dr. Dr. Hannes Peterreins
USt-IdNr.: DE216789383
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH (kurz "Firma") erbringt folgende Dienstleistungen:
- nicht-erlaubnispflichtige Vermögensberatung, Vermögensstrukturberatung, Vermögens-Controlling und Vermögens-Reporting;
- Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG
- Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1a KWG
- Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG
- Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG
- Abschlussvermittlung gemäß § 34 c GewO.
Die Erlaubnis für die genannten erlaubnisprlichtigen Finanzdienstleistungen anch KWG hat die Firma gemäß § 32 Abs. 1 KWG.
Die Firma arbeitet ferner mit gebundenen Agenten gemäß § 2 Abs. 10 KWG.
Zuständige Behörden für erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach KWG
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH unterliegt, was die erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach KWG betrifft, der Aufsicht folgender Behörden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
- Deutschen Bundesbank München, Hauptverwaltung, Bereich Banken Finanzaufsicht, 80281 München.
Zuständige Behörden für erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach GewO
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH unterliegt, was die erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach GewO betrifft, der Aufsicht folgender Behörde:
- Gewerbebehörde München, Ruppertstraße 19, 80337 München.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 € pro Gläubiger schützt.
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des ESAEG sind die Verpflichtungen des Finanzdienstleisters aus Wertpapiergeschäften, einem Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern oder Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Zertifikate, etc.) oder Rechten aus Finanzinstrumenten zu verschaffen. Ansprüche aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt.
Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen, sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften, sowie Unternehmen der öffentlichen Hand.
VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter
Das Unternehmen ist Mitglied des Verbands der unabhängigen Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV), www.vuv.de.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Dr. Hannes Peterreins
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4e BDSG
Das öffentliche Verfahrensverzeichnis des Instituts demäß § 4 e Satz 1 BDSG ist hier als pdf abrufbar: Herunterladen des Verzeichnisses.
Auf Anfrage wird es jedem Interessiertem auch zugesendet. Aktuelle Datenschutzbeauftragte ist Frau Mirjana Peterreins.
Datenschutzhinweis
Ich weise darauf hin, dass ich Google Analystics verwende. Und zwar um folgendes zu erkennen:
- wie viele Besucher ich auf meinen Internet-Seiten habe,
- welche Seiten wie häufig aufgerufen werden etc.
- mit welchen Stichworten meine Internet-Sites häufig gefunden werden.
Was ich nicht erfahre und auch nicht erfahren will, ist, wer genau meine Internet-Seiten besucht. Selbstverständlich bleiben also die Nutzer meiner Internet-Seiten anonym.
Nachfolgend noch der Informationstext von Google Inc.:
"Google Analytics verwendet sog. 'Cookies', Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."
Offenlegung des Vergütungssystems gem. § 7 InstitutsVergV
Das Gehalt unserer Geschäftsleiter aus einer fixen Vergütung und einevariablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Das Gehalt aller anderen Mitarbeiter ist ausschließlich eine fixe Vergütung, einen variablen Anteil gibt es hier nicht. Das Institut verfolgt mit der variablen Vergütung für die Geschäftsleiter einen ambitionierten Ansatz. Dadurch leistet die variable Vergütung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele.
Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden.
Zur Vermeidung negativer Anreize für die Geschäftsleiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine zu starke Abhängigkeit der Geschäftsleiter von der variablen Vergütung besteht eine Obergrenze für die variable Vergütung: Die variableJahresvergütung der Geschäftsleiter darf nicht 10 Prozent der fixen Vergütungsbestandteilen im Jahr übersteigen.
Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts.
Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung, welchen das Institut im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an seine Geschäftsleiter und Mitarbeiter gezahlt hat, beträgt 119.610 Euro. Es wurden in dem Zeitraum variable Vergütungen von 0 Euro entrichtet. Die ausgezahlten variablen Vergütungen verteilen sich auf einen begünstigten Geschäftsleiter.